Allgemeine Geschäftsbedingungen der www Deutscher Tele Markt GmbH Internet- und Werbeagentur vom 1.1.2010
I. Grundsätzliches für alle Verträge
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Dienst- und Werkleistungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit der Kunde bei Folgegeschäften die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zur Kenntnis nahm oder nehmen konnte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit bei Folgegeschäften auf diese nicht mehr ausdrücklich hingewiesen wurde.Aufgrund der sich ständigen technischen und rechtlichen Neuerungen müssen wir die nachstehenden Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern bzw. aktualisieren. Sehen Sie daher vor jeder Nutzung unserer Internetseite nach, wann die letzte Neufassung auf die Internetseite gestellt wurde.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt und nicht Vertragsbestandteil. Soweit ein Kunde die Einbeziehung seiner eigenen Geschäftsbedingungen wünscht, ist dies gesondert individuell schriftlich zu vereinbaren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung. Dies betrifft die Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bei Folgeverträgen zum Zeitpunkt des Folgevertrages) im Internet unter der Internetadresse www.deutscher-tele-markt.deeingestellt sind. Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages versichert der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese Vertragsbestandteil wurden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in unseren Geschäftsräumen jederzeit eingesehen werden; gern sind wir bereit, unseren Kunden eine Kopie der jeweils gültigen Fassung zu übermitteln.
§ 2 Vertragsabschluss / Vertragsinhalt
Der gegenseitige Leistungsumfang richtet sich nach unserem Angebot und - falls dies gesondert erfolgt - unserer Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt auch dann zu Stande, wenn der Kunde - beispielsweise aufgrund eines Angebotes - unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
Soweit durch uns eine Auftragsbestätigung erfolgt, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, Auftragsbestätigungen unseres Unternehmens sowohl auf offensichtliche Schreibfehler und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Bestätigung und Lieferung zu prüfen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, unserem Unternehmen solche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen; ansonsten gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungszeit
Lediglich dann, wenn im Vertrag eine feste Leistungszeit vereinbart wurde, sind wir an bestimmte Termine gebunden. Soweit im Vertrag keine bestimmte Leistungszeit vereinbart ist, gilt die branchenübliche Entwicklungszeit / Leistungszeit für vergleichbare Leistungen als vereinbart. Die Leistungszeit - unabhängig davon, ob im Vertrag bestimmte Fristen vereinbart wurden oder nicht - verlängert sich angemessen, soweit sich unser Aufwand erhöht, beispielsweise aufgrund von zusätzlichen Wünschen des Kunden, äußeren Umständen, technischen Weiterentwicklungen oder technischen Erfordernissen etc. oder aufgrund von uns nicht zu vertretenden Gründen.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preisen. Unser Unternehmen ist berechtigt, in angemessenem Umfang (§ 315 BGB) Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sowie Schlusszahlungen sind fällig 14 Tage nach Rechnungszugang. Die Übermittlung einer Rechnung in elektronischer Form ist für die Fälligkeit ausreichend.
Ist für die Leistung keine genaue Vergütung vereinbart oder erbringen wir - beispielsweise mit Zustimmung oder Duldung des Kunden - Leistungen, welcher im ursprünglichen Vertrag nicht mit beinhaltet sind, jedoch notwendig waren oder zusätzlich vom Kunden gewünscht wurden, so können wir für diese Leistungen diejenige Vergütung verlangen, welche hierfür branchenüblich ist. Diese Vergütung wird von uns gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen unseres Unternehmens ist beschränkt auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden wird ausgeschlossen, soweit die Ansprüche, welche dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegen, aus einem anderen Vertragsverhältnis stammen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist unser Unternehmen berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen zukünftig zu erbringenden Leistungen geltend zu machen.
Abweichend von § 273 BGB können wir unser Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber der Erbringung von Leistungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden ausüben; zumindest sind wir berechtigt, im Falle der Nichtzahlung des Kunden aus einem Vertragsverhältnis für zukünftige Leistungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen Sicherheit zu verlangen; insoweit gilt § 321 BGB entsprechend.
§ 5 Gewährleistung / Haftung
Für das Rechtsverhältnis zum Kunden gilt das Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei einer mangelhaften Lieferung / Leistung ist unser Unternehmen berechtigt, nach eigener Wahl entweder eine Mangelbeseitigung vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Erst, wenn eine Nachbesserung oder Mangelbeseitigung für ein und denselben Mangel zum wiederholten Mal fehlschlägt (die Anzahl der Mangelbeseitigungsversuche muss angemessen sein und im Verhältnis zum gerügten Mangel und dem notwendigen technischen und tatsächlichen Aufwand stehen) oder unser Unternehmen eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigert, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Gewährleistungsansprüche Rücktritt oder Minderung geltend zu machen. Für die Mangelbeseitigung steht unserem Unternehmen ein angemessener Zeitraum zur Verfügung.
Im Übrigen wird eine Haftung für Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder das Leben oder die Gesundheit von Menschen betroffen ist. Zumindest ist die Haftung beschränkt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, so wie die Versicherung im jeweiligen Fall eintritt. Wünscht der Kunde Auskunft über die Höhe der Deckungssumme oder eine Erhöhung der Deckungssumme / Summe, so ist uns dies vorher schriftlich mitzuteilen. Falls der Kunde eine höhere oder umfassendere Haftung unsererseits wünscht, ist dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen, im Vertrag zu vereinbaren und wir werden dann für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eine entsprechend Versicherung mit höherer Deckungssumme abschließen.
Soweit unsere Leistungen auf Vorleistungen des Kunden oder Dritten aufsetzen (beispielsweise vom Kunden oder Dritten zu liefernde Daten oder Software beziehungsweise Hardware, Schnittstellen etc.), übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Funktionsfähigkeit und Kompatibilität dieser Daten und Software sowie die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität der Hardware etc.; wir sind nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit oder Funktionsfähigkeit etc. zu prüfen.
Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird sind wir berechtigt, Open Source beziehungsweise Software Dritter zu verwenden, soweit Inkompatibilitäten nicht bekannt sind.
Falls unsere Leistungen nach dem Wunsch des Kunden bzw. unserem Vertragsverhältnis Software Dritter oder beispielsweise Open Source mit einbeziehen, übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit dieser Drittsoftware. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung dafür, dass sich diese Drittsoftware in unserer Leistungen voll funktionsfähig einbinden lässt oder Daten übernimmt beziehungsweise sich aus dieser Software Daten vollständig und funktionsfähig übernehmen lassen.
Soweit unsere Leistungen Schnittstellen zu Software oder Hardware oder Datenbeständen des Kunden oder Dritter voraussetzen, übernehmen wir lediglich dafür Gewährleistung, dass unsere Leistungen der vorher vom Kunden gelieferten Dokumentation der Schnittstelle entspricht. Im übrigen übernehmen wir weder eine Gewährleistung noch eine Haftung dafür, das über Schnittstellen Daten, Software oder Hardware Dritter funktionsfähig eingebunden werden kann; dies gilt insbesondere dann, wenn im Vorfeld keine vollständige Dokumentation übergeben wurde oder sich beispielsweise nachträglich diejenige die Schnittstelle nutzende Software oder Hardware oder Daten ändern.
Wir übernehmen im übrigen keine Gewährleistung und Haftung für eine ordnungsgemäße Funktion der Software und Hardware des Kunden, es sei denn, wir waren auch beauftragt die Hardware zu liefern und die Software zu installieren.
§ 6 Sicherheit / Updates
Der Kunde ist - falls wir nicht eine entsprechende Leistungspflicht ausdrücklich im Vertrag übernommen haben - selbst verpflichtet, für die Sicherheit seiner Software und Hardware Sorge zu tragen. Dies umfasst die Nutzung aktueller Sicherheitssoftware wie beispielsweise Virenscanner und Firewall sowie deren ständige Aktualisierung. Dies umfasst ferner die ständige Aktualisierung der auf dem System genutzten Software (Updates) - insbesondere die unverzügliche Installation sicherheitsrelevanter Updates und Patches. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und treten Mängel oder Fehler auch im Bereich unserer Leistung auf, so ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Fehler oder Mangel nicht auf Einwirkungen Dritter aufgrund nicht aktueller Sicherheitssoftware und Updates / Patches beruht - bis dahin können wir eine Mangelbeseitigung / Fehlerbeseitigung / Fehlersuche verweigern. Erfolgen durch uns Leistungen der Fehlersuche oder Mangelbeseitigung, so können wir für den Fall, dass auch die Sicherheitssoftware beziehungsweise nicht ausreichende Updates hierfür mit ursächlich waren, eine angemessene Vergütung für unsere Leistungen verlangen und die Erbringung unserer Leistungen von einem angemessenen Kostenvorschuss abhängig machen.Unsere Software und Hardware entspricht dem Stand der aktuellen Sicherheitssoftware und Updates / Patches zum Zeitpunkt der Erbringung unserer Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, bei nachfolgender Installation von Sicherheitssoftware etc., weitere Software oder Updates vorher zu prüfen, dass diese unserer Leistungen / Software / Hardware nicht beeinträchtigt. Sollte durch die nachfolgende Installation von Software oder Hardware (beispielsweise Updates) ein Fehler oder eine Beeinträchtigung bei unserer Leistung auftreten, so sind wir diesbezüglich nicht Gewährleistung verpflichtet. Nehmen wir nachfolgend auf Wunsch des Kunden entsprechende Änderungen oder Ergänzungen unserer Leistung vor, so besteht ein gesonderter Vergütungsanspruch.
§ 8 Berechtigung zur Änderung dieser Vertragsbedingungen
Unser Unternehmen ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern bzw. anzupassen. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht, wobei die Absendung an die letzte bekannte Adresse oder E-Mail- Adresse durch unser Unternehmen ausreichend ist. Wir werden in der Änderungsmitteilung die geänderten Vertragsbedingungen über einen Link bereitstellen und auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinweisen. Im Falle eines Widerspruches haben sowohl wir als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§ 9 Schriftform/ Rechtswahl / Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen der mit uns abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erfolgt der Vertragsabschluss schriftlich, so gilt der Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser trägt in sich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.
Soweit der Kunde seine Kontaktdaten nicht ordnungsgemäß übermittelt, sind wir berechtigt, für die Recherche der Adresse die notwendigen Kosten ersetzt zu verlangen, mindestens jedoch fünf Euro Bearbeitungsgebühr.
Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung der Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Dienst- und Werkleistungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit der Kunde bei Folgegeschäften die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zur Kenntnis nahm oder nehmen konnte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch, soweit bei Folgegeschäften auf diese nicht mehr ausdrücklich hingewiesen wurde.Aufgrund der sich ständigen technischen und rechtlichen Neuerungen müssen wir die nachstehenden Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern bzw. aktualisieren. Sehen Sie daher vor jeder Nutzung unserer Internetseite nach, wann die letzte Neufassung auf die Internetseite gestellt wurde.
Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt und nicht Vertragsbestandteil. Soweit ein Kunde die Einbeziehung seiner eigenen Geschäftsbedingungen wünscht, ist dies gesondert individuell schriftlich zu vereinbaren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils gültigen Fassung. Dies betrifft die Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bei Folgeverträgen zum Zeitpunkt des Folgevertrages) im Internet unter der Internetadresse www.deutscher-tele-markt.deeingestellt sind. Mit Abschluss des jeweiligen Vertrages versichert der Kunde, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese Vertragsbestandteil wurden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch in unseren Geschäftsräumen jederzeit eingesehen werden; gern sind wir bereit, unseren Kunden eine Kopie der jeweils gültigen Fassung zu übermitteln.
§ 2 Vertragsabschluss / Vertragsinhalt
Der gegenseitige Leistungsumfang richtet sich nach unserem Angebot und - falls dies gesondert erfolgt - unserer Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt auch dann zu Stande, wenn der Kunde - beispielsweise aufgrund eines Angebotes - unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.
Soweit durch uns eine Auftragsbestätigung erfolgt, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, Auftragsbestätigungen unseres Unternehmens sowohl auf offensichtliche Schreibfehler und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung, Bestätigung und Lieferung zu prüfen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, unserem Unternehmen solche Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen; ansonsten gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungszeit
Lediglich dann, wenn im Vertrag eine feste Leistungszeit vereinbart wurde, sind wir an bestimmte Termine gebunden. Soweit im Vertrag keine bestimmte Leistungszeit vereinbart ist, gilt die branchenübliche Entwicklungszeit / Leistungszeit für vergleichbare Leistungen als vereinbart. Die Leistungszeit - unabhängig davon, ob im Vertrag bestimmte Fristen vereinbart wurden oder nicht - verlängert sich angemessen, soweit sich unser Aufwand erhöht, beispielsweise aufgrund von zusätzlichen Wünschen des Kunden, äußeren Umständen, technischen Weiterentwicklungen oder technischen Erfordernissen etc. oder aufgrund von uns nicht zu vertretenden Gründen.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preisen. Unser Unternehmen ist berechtigt, in angemessenem Umfang (§ 315 BGB) Abschlagszahlungen zu verlangen. Abschlagszahlungen sowie Schlusszahlungen sind fällig 14 Tage nach Rechnungszugang. Die Übermittlung einer Rechnung in elektronischer Form ist für die Fälligkeit ausreichend.
Ist für die Leistung keine genaue Vergütung vereinbart oder erbringen wir - beispielsweise mit Zustimmung oder Duldung des Kunden - Leistungen, welcher im ursprünglichen Vertrag nicht mit beinhaltet sind, jedoch notwendig waren oder zusätzlich vom Kunden gewünscht wurden, so können wir für diese Leistungen diejenige Vergütung verlangen, welche hierfür branchenüblich ist. Diese Vergütung wird von uns gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen bestimmt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Das Recht des Kunden zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen unseres Unternehmens ist beschränkt auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Kunden. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden wird ausgeschlossen, soweit die Ansprüche, welche dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegen, aus einem anderen Vertragsverhältnis stammen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist unser Unternehmen berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen zukünftig zu erbringenden Leistungen geltend zu machen.
Abweichend von § 273 BGB können wir unser Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber der Erbringung von Leistungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden ausüben; zumindest sind wir berechtigt, im Falle der Nichtzahlung des Kunden aus einem Vertragsverhältnis für zukünftige Leistungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen Sicherheit zu verlangen; insoweit gilt § 321 BGB entsprechend.
§ 5 Gewährleistung / Haftung
Für das Rechtsverhältnis zum Kunden gilt das Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei einer mangelhaften Lieferung / Leistung ist unser Unternehmen berechtigt, nach eigener Wahl entweder eine Mangelbeseitigung vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Erst, wenn eine Nachbesserung oder Mangelbeseitigung für ein und denselben Mangel zum wiederholten Mal fehlschlägt (die Anzahl der Mangelbeseitigungsversuche muss angemessen sein und im Verhältnis zum gerügten Mangel und dem notwendigen technischen und tatsächlichen Aufwand stehen) oder unser Unternehmen eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unberechtigt verweigert, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Gewährleistungsansprüche Rücktritt oder Minderung geltend zu machen. Für die Mangelbeseitigung steht unserem Unternehmen ein angemessener Zeitraum zur Verfügung.
Im Übrigen wird eine Haftung für Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder das Leben oder die Gesundheit von Menschen betroffen ist. Zumindest ist die Haftung beschränkt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung, so wie die Versicherung im jeweiligen Fall eintritt. Wünscht der Kunde Auskunft über die Höhe der Deckungssumme oder eine Erhöhung der Deckungssumme / Summe, so ist uns dies vorher schriftlich mitzuteilen. Falls der Kunde eine höhere oder umfassendere Haftung unsererseits wünscht, ist dies vor Vertragsabschluss mitzuteilen, im Vertrag zu vereinbaren und wir werden dann für das Vertragsverhältnis mit dem Kunden eine entsprechend Versicherung mit höherer Deckungssumme abschließen.
Soweit unsere Leistungen auf Vorleistungen des Kunden oder Dritten aufsetzen (beispielsweise vom Kunden oder Dritten zu liefernde Daten oder Software beziehungsweise Hardware, Schnittstellen etc.), übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Funktionsfähigkeit und Kompatibilität dieser Daten und Software sowie die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität der Hardware etc.; wir sind nicht verpflichtet, diese auf Richtigkeit oder Funktionsfähigkeit etc. zu prüfen.
Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wird sind wir berechtigt, Open Source beziehungsweise Software Dritter zu verwenden, soweit Inkompatibilitäten nicht bekannt sind.
Falls unsere Leistungen nach dem Wunsch des Kunden bzw. unserem Vertragsverhältnis Software Dritter oder beispielsweise Open Source mit einbeziehen, übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit dieser Drittsoftware. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung dafür, dass sich diese Drittsoftware in unserer Leistungen voll funktionsfähig einbinden lässt oder Daten übernimmt beziehungsweise sich aus dieser Software Daten vollständig und funktionsfähig übernehmen lassen.
Soweit unsere Leistungen Schnittstellen zu Software oder Hardware oder Datenbeständen des Kunden oder Dritter voraussetzen, übernehmen wir lediglich dafür Gewährleistung, dass unsere Leistungen der vorher vom Kunden gelieferten Dokumentation der Schnittstelle entspricht. Im übrigen übernehmen wir weder eine Gewährleistung noch eine Haftung dafür, das über Schnittstellen Daten, Software oder Hardware Dritter funktionsfähig eingebunden werden kann; dies gilt insbesondere dann, wenn im Vorfeld keine vollständige Dokumentation übergeben wurde oder sich beispielsweise nachträglich diejenige die Schnittstelle nutzende Software oder Hardware oder Daten ändern.
Wir übernehmen im übrigen keine Gewährleistung und Haftung für eine ordnungsgemäße Funktion der Software und Hardware des Kunden, es sei denn, wir waren auch beauftragt die Hardware zu liefern und die Software zu installieren.
§ 6 Sicherheit / Updates
Der Kunde ist - falls wir nicht eine entsprechende Leistungspflicht ausdrücklich im Vertrag übernommen haben - selbst verpflichtet, für die Sicherheit seiner Software und Hardware Sorge zu tragen. Dies umfasst die Nutzung aktueller Sicherheitssoftware wie beispielsweise Virenscanner und Firewall sowie deren ständige Aktualisierung. Dies umfasst ferner die ständige Aktualisierung der auf dem System genutzten Software (Updates) - insbesondere die unverzügliche Installation sicherheitsrelevanter Updates und Patches. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und treten Mängel oder Fehler auch im Bereich unserer Leistung auf, so ist der Kunde verpflichtet nachzuweisen, dass der Fehler oder Mangel nicht auf Einwirkungen Dritter aufgrund nicht aktueller Sicherheitssoftware und Updates / Patches beruht - bis dahin können wir eine Mangelbeseitigung / Fehlerbeseitigung / Fehlersuche verweigern. Erfolgen durch uns Leistungen der Fehlersuche oder Mangelbeseitigung, so können wir für den Fall, dass auch die Sicherheitssoftware beziehungsweise nicht ausreichende Updates hierfür mit ursächlich waren, eine angemessene Vergütung für unsere Leistungen verlangen und die Erbringung unserer Leistungen von einem angemessenen Kostenvorschuss abhängig machen.Unsere Software und Hardware entspricht dem Stand der aktuellen Sicherheitssoftware und Updates / Patches zum Zeitpunkt der Erbringung unserer Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet, bei nachfolgender Installation von Sicherheitssoftware etc., weitere Software oder Updates vorher zu prüfen, dass diese unserer Leistungen / Software / Hardware nicht beeinträchtigt. Sollte durch die nachfolgende Installation von Software oder Hardware (beispielsweise Updates) ein Fehler oder eine Beeinträchtigung bei unserer Leistung auftreten, so sind wir diesbezüglich nicht Gewährleistung verpflichtet. Nehmen wir nachfolgend auf Wunsch des Kunden entsprechende Änderungen oder Ergänzungen unserer Leistung vor, so besteht ein gesonderter Vergütungsanspruch.
§ 8 Berechtigung zur Änderung dieser Vertragsbedingungen
Unser Unternehmen ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern bzw. anzupassen. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen 2Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht, wobei die Absendung an die letzte bekannte Adresse oder E-Mail- Adresse durch unser Unternehmen ausreichend ist. Wir werden in der Änderungsmitteilung die geänderten Vertragsbedingungen über einen Link bereitstellen und auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinweisen. Im Falle eines Widerspruches haben sowohl wir als auch der Kunde das Recht, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.
§ 9 Schriftform/ Rechtswahl / Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen der mit uns abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erfolgt der Vertragsabschluss schriftlich, so gilt der Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser trägt in sich die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit.
Soweit der Kunde seine Kontaktdaten nicht ordnungsgemäß übermittelt, sind wir berechtigt, für die Recherche der Adresse die notwendigen Kosten ersetzt zu verlangen, mindestens jedoch fünf Euro Bearbeitungsgebühr.
Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung der Vereinbarung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden. Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II. Software / Programmierung / IT Applikationen (auch Internetpräsentationen)
Beinhaltet das Vertragsverhältnis zwischen unserem Kunden und uns die Entwicklung und Erstellung elektronischer Applikationen, die Entwicklung und Erstellung von Internetpräsentation, die Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Internetportalen, die Planung und Entwicklung von Individualsoftware, die Planung und Entwicklung von mobilen Anwendungen, Leistungen der Programmierung bzw. Softwareentwicklung oder andere Leistungen im Bereich der Informationstechnologie, so gelten die nachfolgenden Regelungen:
§ 1 Leistungsumfang
Vertragsbestandteile sind das Angebot unseres Unternehmens sowie die Leistungsbeschreibung unseres Unternehmens wie auch die von unserem Unternehmen geführten Verhandlungsprotokolle. Soweit ein Pflichtenheft erstellt wird, ist dies ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Der spezielle Leistungsumfang unseres Unternehmens umfasst lediglich die technische (softwaremäßige) und grafische Gestaltung / Umsetzung, bei entsprechender Beauftragung auch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten, nicht jedoch die Umsetzung von wirtschaftlichen Zielen etc.
§ 2 Pflichten unseres Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, uns die für unsere Leistungen notwendigen - auch redaktionellen - Inhalte und Vorgaben rechtzeitig zum Vertragsabschluss in einem von uns vorgegebenen Dateiformat zu übergeben. Dies umfasst insbesondere sämtliche notwendigen Bildmaterialien, Vorgaben für die graphische Gestaltung und Inhalte etc., welche eingearbeitet werden sollen wie auch Vorgaben über das beabsichtigte Ziel der Programmierung.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die aus seinen betrieblichen Abläufen und anderen Umständen für die Programmierung und einzustellende Inhalte notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu liefern, so dass diese in die Programmierung einfließen können.
Soweit unsere Leistungen auf Vorleistungen des Kunden oder dessen Software aufsetzen oder soweit unsere Leistungen Schnittstellen zu Software oder Hardware oder Datenbeständen des Kunden voraussetzen, ist unser Kunde verpflichtet, die hierfür notwendigen Dokumentationen in vollständiger Form vorher an uns zu übergeben; im übrigen gelten die Regelungen unter I §§ 5, 6.
Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht innerhalb angemessener Zeit, verlängert sich unser Leistungszeit in angemessenem Umfang. Ferner sind wir berechtigt, dem Kunden für die Mitwirkung eine angemessene Frist zu setzen. Soweit die Frist fruchtlos abläuft und der Kunde auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist die notwendigen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen geltend zu machen.
§ 3 Stufen der Erstellung
Unser Unternehmen verpflichtet sich zuvorderst, eine Vorab - Version zu erstellen, welche zumindest grundsätzlich die Abläufe und Darstellungen des Endprodukts umfasst. Diese braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden - ausreichend ist die grafische Darstellung.
Nach Ablieferung der Vorab - Version ist unser Kunde verpflichtet - falls im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart sind - innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung unseres Kunden muss alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten - später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Vorab - Version keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Vorab - Version als Grundlage der folgenden Leistungen vereinbart und abgenommen.
Auf Grundlage der Vorab - Version erstellt unser Unternehmen eine 1. Version. Diese 1. Version hat der Auslegung der Vorab - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen, wobei es im Hinblick auf die Programmierung und grafische Darstellung zulässig ist, dass von der Vorab - Version auch geringfügige Abweichungen vorliegen, soweit dies aufgrund der gewählten Art der Programmierung notwendig oder sinnvoll ist oder sich beispielsweise bestimmte grafische Elemente oder andere Programmbestandteile aufgrund der gewählten Programmierung oder der Hardware nicht identisch darstellen lassen. Nach Ablieferung der 1. Version ist unser Kunde verpflichtet, uns gegenüber - falls im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart sind - innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung muss alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten; später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt keine Mitteilung unseres Kunden, gilt die 1. Version als Grundlage der Fertigstellung vereinbart und abgenommen.
Nach Ablieferung und Abnahme der 1. Version erstellt unser Unternehmen (ggf. unter Berücksichtigung von Änderungswünschen des Kunden) die endgültige Programmierung / Leistung. Die endgültige Version hat der Auslegung der 1. Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Nach Fertigstellung der endgültigen Version teilt unser Unternehmen dem Kunden die Fertigstellung mit. Die fertig gestellte Programmierung wird gemeinsam mit dem Kunden getestet, soweit dies der Kunde wünscht. Die Abnahme erfolgt nach einem erfolgreichen Probelauf. Liegen keine Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt. Verlangt der Auftraggeber nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige innerhalb einer Frist von 2 Wochen keinen Probelauf, so gilt die Leistung als abgenommen.
Unser Unternehmen wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche ursprünglich nicht Vertragsbestandteil sind, jedoch vom Kunden gewünscht werden. Hierfür steht unserem Unternehmen jedoch eine zusätzliche - im Voraus zu vereinbarende - Vergütung zu. Erfolgt keine Vergütungsvereinbarung hierfür, gilt I § 3 Absatz 2 dieser Vertragsbedingungen.
§ 4 Rechteeinräumung
Die im Rahmen des Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etc., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart.
Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden.
Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar (in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars) zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung.
Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
§ 5 Haftungsausschluss für Verletzungsrechte Dritter
Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, vor der Benutzung unserer Leistung die beinhalteten Designs, Markenbegriffe oder markenähnliche Begriffe einer Prüfung zu unterziehen, das Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir werden nach bestem Wissen und Gewissen bei der Entwicklung unserer Designs und Begriffe die Verletzung Rechte Dritter versuchen auszuschließen, jedoch obliegt uns keine Pflicht zur Prüfung, das Markenrechte oder Wort- und Bildmarken beziehungsweise geschützte Designs Dritter von unseren Leistungen betroffen oder gar verletzt sein könnten. Dies wäre gesondert zu vereinbaren, da wir dann hierzu auch fachliche Leistungen Dritter wie beispielsweise Markenanwälte und Patentanwälten in Anspruch nehmen müssen.
Vertragsbestandteile sind das Angebot unseres Unternehmens sowie die Leistungsbeschreibung unseres Unternehmens wie auch die von unserem Unternehmen geführten Verhandlungsprotokolle. Soweit ein Pflichtenheft erstellt wird, ist dies ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Der spezielle Leistungsumfang unseres Unternehmens umfasst lediglich die technische (softwaremäßige) und grafische Gestaltung / Umsetzung, bei entsprechender Beauftragung auch die Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten, nicht jedoch die Umsetzung von wirtschaftlichen Zielen etc.
§ 2 Pflichten unseres Kunden
Unser Kunde ist verpflichtet, uns die für unsere Leistungen notwendigen - auch redaktionellen - Inhalte und Vorgaben rechtzeitig zum Vertragsabschluss in einem von uns vorgegebenen Dateiformat zu übergeben. Dies umfasst insbesondere sämtliche notwendigen Bildmaterialien, Vorgaben für die graphische Gestaltung und Inhalte etc., welche eingearbeitet werden sollen wie auch Vorgaben über das beabsichtigte Ziel der Programmierung.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, die aus seinen betrieblichen Abläufen und anderen Umständen für die Programmierung und einzustellende Inhalte notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zu liefern, so dass diese in die Programmierung einfließen können.
Soweit unsere Leistungen auf Vorleistungen des Kunden oder dessen Software aufsetzen oder soweit unsere Leistungen Schnittstellen zu Software oder Hardware oder Datenbeständen des Kunden voraussetzen, ist unser Kunde verpflichtet, die hierfür notwendigen Dokumentationen in vollständiger Form vorher an uns zu übergeben; im übrigen gelten die Regelungen unter I §§ 5, 6.
Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder nicht innerhalb angemessener Zeit, verlängert sich unser Leistungszeit in angemessenem Umfang. Ferner sind wir berechtigt, dem Kunden für die Mitwirkung eine angemessene Frist zu setzen. Soweit die Frist fruchtlos abläuft und der Kunde auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist die notwendigen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen und die volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen geltend zu machen.
§ 3 Stufen der Erstellung
Unser Unternehmen verpflichtet sich zuvorderst, eine Vorab - Version zu erstellen, welche zumindest grundsätzlich die Abläufe und Darstellungen des Endprodukts umfasst. Diese braucht nicht in digitaler Form erstellt und vorgelegt werden - ausreichend ist die grafische Darstellung.
Nach Ablieferung der Vorab - Version ist unser Kunde verpflichtet - falls im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart sind - innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung unseres Kunden muss alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten - später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt innerhalb einer Woche nach Zugang der Vorab - Version keine Mitteilung des Auftraggebers, gilt die Vorab - Version als Grundlage der folgenden Leistungen vereinbart und abgenommen.
Auf Grundlage der Vorab - Version erstellt unser Unternehmen eine 1. Version. Diese 1. Version hat der Auslegung der Vorab - Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen, wobei es im Hinblick auf die Programmierung und grafische Darstellung zulässig ist, dass von der Vorab - Version auch geringfügige Abweichungen vorliegen, soweit dies aufgrund der gewählten Art der Programmierung notwendig oder sinnvoll ist oder sich beispielsweise bestimmte grafische Elemente oder andere Programmbestandteile aufgrund der gewählten Programmierung oder der Hardware nicht identisch darstellen lassen. Nach Ablieferung der 1. Version ist unser Kunde verpflichtet, uns gegenüber - falls im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart sind - innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden. Die Mitteilung muss alle gewünschten Änderungen / Ergänzungen enthalten; später vorgebrachte Änderungen / Ergänzungen braucht der Auftragnehmer nicht berücksichtigen. Erfolgt keine Mitteilung unseres Kunden, gilt die 1. Version als Grundlage der Fertigstellung vereinbart und abgenommen.
Nach Ablieferung und Abnahme der 1. Version erstellt unser Unternehmen (ggf. unter Berücksichtigung von Änderungswünschen des Kunden) die endgültige Programmierung / Leistung. Die endgültige Version hat der Auslegung der 1. Version und den technischen und inhaltlichen Spezifikationen der Leistungsbeschreibung zu entsprechen. Nach Fertigstellung der endgültigen Version teilt unser Unternehmen dem Kunden die Fertigstellung mit. Die fertig gestellte Programmierung wird gemeinsam mit dem Kunden getestet, soweit dies der Kunde wünscht. Die Abnahme erfolgt nach einem erfolgreichen Probelauf. Liegen keine Beanstandungen vor, so wird die Abnahme durch den Auftraggeber erklärt. Verlangt der Auftraggeber nach Übersendung / Fertigstellungsanzeige innerhalb einer Frist von 2 Wochen keinen Probelauf, so gilt die Leistung als abgenommen.
Unser Unternehmen wird im Rahmen seiner Kapazitäten und technischen Möglichkeiten auch Änderungen und / oder Ergänzungen berücksichtigen, welche ursprünglich nicht Vertragsbestandteil sind, jedoch vom Kunden gewünscht werden. Hierfür steht unserem Unternehmen jedoch eine zusätzliche - im Voraus zu vereinbarende - Vergütung zu. Erfolgt keine Vergütungsvereinbarung hierfür, gilt I § 3 Absatz 2 dieser Vertragsbedingungen.
§ 4 Rechteeinräumung
Die im Rahmen des Vertrages durch uns erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Urheber und Rechteinhaber bleiben wir als Auftragnehmer. Unsere Kunden erwerben nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von uns im Rahmen des Vertrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist. Nutzungen, welche hierüber hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns. Unsere Urheberschaft ist an üblicher und geeigneter Stelle zu vermerken. Das Nutzungsrecht beinhaltet die Nutzung durch den Kunden selbst, nicht jedoch die Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung beziehungsweise Veränderung etc., es sei denn, im konkreten Vertrag mit dem Kunden ist etwas anderes vereinbart.
Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel / Produkte / Designs / Software etc. angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und bewertende Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden ausgeschlossen werden.
Unsere Leistungen (unabhängig davon, ob es sich um die Programmierung von Software oder die Entwicklung eines Designs etc. handelt) dürfen vom Kunden oder Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion noch sonst geändert werden. Jede Änderung oder Nachahmung etc., auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht uns ein angemessenes zusätzliches Honorar (in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars) zu.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im jeweiligen Vertrag geregelt, gesonderte vergütungspflichtig und bedürfen unserer vorherigen Einwilligung.
Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu.
§ 5 Haftungsausschluss für Verletzungsrechte Dritter
Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, vor der Benutzung unserer Leistung die beinhalteten Designs, Markenbegriffe oder markenähnliche Begriffe einer Prüfung zu unterziehen, das Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir werden nach bestem Wissen und Gewissen bei der Entwicklung unserer Designs und Begriffe die Verletzung Rechte Dritter versuchen auszuschließen, jedoch obliegt uns keine Pflicht zur Prüfung, das Markenrechte oder Wort- und Bildmarken beziehungsweise geschützte Designs Dritter von unseren Leistungen betroffen oder gar verletzt sein könnten. Dies wäre gesondert zu vereinbaren, da wir dann hierzu auch fachliche Leistungen Dritter wie beispielsweise Markenanwälte und Patentanwälten in Anspruch nehmen müssen.
III. Hosting-Dienste / Serverhousing / Domainverwaltung / E-Mail-Dienste
Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen für die Nutzung von Hosting - Diensten, Serverhousing, Domainverwaltung und für E-Mail-Dienste und stellen gemeinsam mit dem jeweiligen Vertrag die abschließende Regelung für alle angebotenen Leistungen von uns dar. Diese AGB gelten auch für jeden Verbindungsaufbau mit den Internetseiten / Hostingservern etc. von uns.
§ 1 Rechte und Pflichten von unserem Unternehmen
Wir bietet Dienstleistungen aller Art aus den Bereichen Hosting - Dienste, Serverhousing, Domainverwaltung und für E-Mail-Dienste und vergleichbare Leistungen an und stellen diese Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.
Der Kunde ist für eventuell erforderliche Soft- und Hardwareinstallationen in seiner Soft- und Hardwareumgebung selbst verantwortlich; wir führen nur Dienstleistungen beim Kunden vor Ort durch, wenn dies vorher vertraglich festgehalten wurde.
Unser Unternehmen installiert die zur Nutzung der Dienste erforderliche Software auf den Servern von uns. Unser Unternehmen zeigt dem Kunden nach fertig gestellter Installation die Betriebsbereitschaft des jeweiligen Dienstes durch Übermittlung der Zugangsdaten an. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 6 Tagen die Abnahme der fehlerfreien Installation zu erklären oder etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 6 Tagen trotz fehlerfreier Softwareinstallation keine Erklärung des Kunden, so gilt die Abnahme als erteilt.
Unser Unternehmen behält sich vor, Seiten und Inhalte, die rechtlich bzw. inhaltlich bedenklich erscheinen,zu löschen. Unser Unternehmen wird selbstverständlich den Kunden von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten / Inhalte unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, soweit von Dritten Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen geltend gemacht werden, auf unseren Webservern Seiten beziehungsweise Inhalte zu ändern oder zu löschen, da diese angeblich fremde Rechte verletzen.
Unser Unternehmen ist ferner berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Wir werden selbstverständlich unseren Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, werden wir entscheiden, ob die betroffenen Webseiten / Inhalte Dritten wieder verfügbar gemacht werden können. Ferner ist unser Unternehmen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Über Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, die zur Behebung von Störungen oder zur Einführung von Neuerungen erforderlich sind, informiert unser Unternehmen den Kunden mindestens 24 Stunden vorher.
§ 2 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Inhalten zum Abruf bereit zu halten oder zu versenden, die nicht gegen gesetzliche und / oder vertraglichen Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für pornografische und erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i. S. d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. Von diesem Verbot werden auch Inhalte umfasst, welche über vom Nutzer gesetzte Links zu erreichen sind. Untersagt ist darüber hinaus die Verwendung anstößiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen, deren Rechtswidrigkeit vermutet, aber nicht abschließend festgestellt werden kann. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, Werbung auf elektronischem Wege, insbesondere E-Mail-Werbung, nicht ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden und eine gültige Adresse beziehungsweise Absenderkennung anzugeben, an die jederzeit eine Aufforderung zur Einstellung des Versendes gerichtet werden kann.
Sollte der Kunden wegen des Bereithaltens oder Versendens rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, unser Unternehmen unverzüglich hierüber zu informieren und freizustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung stimmt der Kunde der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 zu. Außerdem ist unser Unternehmen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Soweit dem Kunden zur Nutzung der Leistungen Passwörter übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese streng geheim zu halten und unser Unternehmen unverzüglich zu informieren, sobald er von der unberechtigten Nutzung des Passwortes durch Dritte Kenntnis erlangt. Der Kunde ist uneingeschränkt verantwortlich für jegliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten durchgeführt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig zu übermitteln und jede Änderung dieser Daten unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, stets seine aktuelle Anschrift sowie eine aktuelle E-Mail - Adresse zu übermitteln.
Der Kunde hat mindestens wöchentlich aktuelle Sicherheitskopien von seinen Daten anzufertigen; von wichtigen Daten täglich.
Die Untervermietung des durch uns überlassenen Speicherplatzes an Dritte ist nur mit entsprechender Genehmigung durch uns erlaubt.
Der Kunde ist bei der Gestaltung seiner Seiten / seines Speicherplatzes hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Wir behalten uns allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver oder den Server von uns übermäßig stark belasten.
Soweit unser Kunde einen geschäftsmäßig genutzten Internetauftritt unterhält, ist er verpflichtet, die Mindestangaben entsprechend § 6 TDG in seine Internetpräsenz aufzunehmen.
Soweit der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag als auch gesetzliche oder vertragliche Pflichten Dritten verstößt und diesbezüglich auch unser Unternehmen in Anspruch genommen wird, ist unser Unternehmen berechtigt, seine Leistungen gegenüber dem Kunden zurückzuhalten und vom Kunden im Hinblick auf alle geltend gemachte Ansprüche wie auch Rechtsverfolgungskosten Freistellung - auch als Vorschuss - geltend zu machen.
§ 3 Weitere Besonderheiten zur Haftung
Unser Unternehmen haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden und Folgeschäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste und Internetseiten sowie den darin enthaltenen Informationen verursacht wurden, unabhängig davon, wie und wodurch diese verursacht wurden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen seitens des Internetnutzers nachgewiesen werden kann, dass die genannten Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von uns, unseren Angestellten und Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
Grundsätzlich haftet der Nutzer für jede durch sein Verschulden ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Hosting -Umgebung. Insbesondere ist er im Falle eines Missbrauches seiner Hosting -Umgebung verpflichtet, unser Unternehmen von allen Ansprüchen, die Dritte aufgrund des Missbrauches gegenüber uns geltend machen, freizustellen. Zudem ist er verpflichtet, uns bei Vorliegen des begründeten Verdachtes eines Missbrauches seines Kontos umgehend darüber zu informieren.
Die über unsere Internetseiten und Hosting - Servern zur Verfügung gestellten Dienste und verbreiteten Daten und Informationen werden als solche ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr, gleich welcher Art, zur Verfügung gestellt. Insbesondere kann keine Gewähr für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen der (sowohl eigener als auch fremder) Autoren, der Link-Verweise und insbesondere der Informationen der erwiesenen Internetseiten der Drittanbieter (inklusive Rechtmäßigkeit des Inhaltes) übernommen werden.
Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr und Haftung dafür, dass die Rechner oder sonstigen technischen Geräte des Nutzers schad- und virenfrei bleiben. Es obliegt dem Nutzer dieser Dienste und der dazugehörigen Internetseiten, alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz seiner eigenen Daten und / oder Software vor Befall mit eventuellen, im Internet zirkulierenden Viren zu treffen.
Unser Unternehmen gewährleistet die Verfügbarkeit der Hosting - Leistungen nur in dem Maße, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die störungsfreie Nutzung der Leistungen nicht gewährleistet.
Unser Unternehmen haftet ferner nicht für den Fall, dass der Zugang zu unseren Hosting - Servern aus Gründen unterbrochen wird, welche von uns nicht zu vertreten sind.
§ 4 Weitere Rechte und Pflichten von unserem Unternehmen
Unserem Unternehmen ist es gestattet, unsere Server und Hardware sowie Software immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und entsprechend auch Software-Updates sowie Sicherheitsupdates wie auch die Verwendung üblicher Sicherheitssoftware vorzunehmen.
Wir führen grundsätzlich keine Überprüfung der öffentlich verbreiteten Inhalte und Äußerungen von Nutzern vor ihrer Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung durch.
Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Nutzer ist unser Unternehmen berechtigt, den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen und gegebenenfalls die von ihm verwendeten bzw. an ihn adressierten Inhalte unverzüglich zu löschen. Wir werden dem Nutzer vor Ausschluss eine entsprechende Warnung mit angemessener Fristsetzung zusenden, es sei denn der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass für uns eine Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn uns selbst wirtschaftlich oder rechtliche Nachteile drohen.
Wir sind zudem berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers, ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern der Nutzer:
§ 5 Support
Die Erbringung von technischem Support durch unser Unternehmen unterliegt einer besonderen Vereinbarung, die nicht Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist. Liegt keine Supportvereinbarung vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht durch unser Unternehmen verschuldet war.
§ 6 Datensicherheit
Unser Unternehmen sichert sämtliche Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, wobei unser Unternehmen berechtigt ist, die Datensicherung auf die nach seiner Einschätzung wesentlichen Daten zu beschränken. Die Datensicherung durch unser Unternehmen befreit den Kunden nicht von einer eigenen, täglichen Datensicherungspflicht; der Kunde ist verpflichtet, seine Daten täglich nach dem aktuellen Stand der Technik zu sichern.
Unser Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind (Bestandsdaten).
Soweit Daten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie maximal bis drei Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Eine darüber hinausgehende Speicherung findet nur statt, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.
Unser Unternehmen behält sich vor für einzelne Dienste zusätzliche Authentifizierungsregeln zu definieren. Diese werden dem Nutzer entsprechend mitgeteilt.
Soweit eine Datensicherung Vertragsbestandteil ist, wird diese Datensicherung immer in den Nachtstunden durchgeführt. Es werden die Daten gesichert, soweit sich diese sichern lassen. Die Datensicherung wird längstens 7 Tage aufbewahrt, danach wird sie vernichtet.
§ 7 Zahlung und Abrechnung / Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden
Zahlungen sind ab Vertragsbeginn im Voraus mindestens 3 Werktage vor Beginn der Abrechnungszeiträume zu leisten. Die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus den Tarifbeschreibungen / Preislisten. Rumpfmonate zu Vertragsbeginn oder ggf. auch im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung werden anteilig abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nach unserer Wahl durch Bereitstellung oder Übersendung der Rechnung in elektronischer Form. Wünscht der Kunde die Übersendung einer schriftlichen Rechnung, so fällt eine Rechnungspauschale in Höhe von 3 € pro übersandter Rechnung an. Für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise zusätzlichen Speicherplatz oder zusätzliche E-Mail-Adressen, gilt der gleiche Abrechnungszeitraum wie der dazugehörige Tarif.
Grundsätzlich werden die fälligen Beträge 3 Werktage vor Beginn des Abrechnungszeitraums per Lastschrift eingezogen. Erfolgt die Zahlung nicht per Lastschrift oder nicht fristgerecht, wird ein Aufpreis in Höhe von 5 % auf die Nettorechnungssumme berechnet. Bei Zahlung per Scheck ist ein Aufpreis von 10,00 € zu zahlen. Unser Unternehmen ist berechtigt, nach zweimaliger Nichteinlösung von Lastschriften eine Überweisung der Forderung zuzüglich 5 % Überweisungsgebühr auf die Nettorechnungssumme vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums mindestens für einen Abrechnungszeitraum von 3 Monaten zu verlangen.
Für jede Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € und für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu entrichten; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens / Schadens bleibt vorbehalten.
Soweit unser Kunde mit seinen Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere jedoch mit der Zahlung des Entgeltes in Höhe von mindestens 2 Monaten oder mindestens in Höhe von 80,00 € in Verzug gerät (dies gilt auch für den Fall, das eine Lastschrift nicht eingelöst wird),ist unser Unternehmen berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden nach Ankündigung in Textform an die letzte bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse und unter Hinweis auf die damit verbundenen Folgen mit einer Frist von 6 Werktagen zu sperren.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die Sperrung der Präsenz solange aufrecht zu erhalten, bis sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (auch außergerichtliche Mahnkosten wie beispielsweise außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Verfahrenskosten sowie die Bearbeitungsgebühr wegen Sperrung) vollständig bezahlt sind. Bei Sperrung der Domain/Präsenz haftet unser Unternehmen nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Ist die Sperrung zu Unrecht oder zu früh erfolgt, haftet unser Unternehmen nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des Vertrages beziehungsweise diese Vertragsbedingungen. Der Kunde hat unser Unternehmen unverzüglich von einer unberechtigten Sperrung zu informieren.
Ferner ist unser Unternehmen berechtigt, in diesem Fall die Rückübertragung der Domain nach Ablauf von 5 Wochen seit Beginn des Zahlungsverzugs bei .de Domains an die DENIC zu beantragen. Es gilt dann die DENIC Direktpreisliste. Bei anderen Top-Level-Domains ist unser Unternehmen berechtigt, die Löschung bzw. das Auslaufen der Domain zu beantragen bzw. die Rechnungslegung direkt an den Kunden zu veranlassen. Klargestellt wird, dass die Sperrung der Internetpräsenz keine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses darstellt, sondern lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts erfolgt mit der Rechtsfolge, dass bei der Sperrung der Präsenz bzw. Domain auch weiterhin die monatlichen volumenunabhängigen Grundgebühren anfallen, da die Leistung unseres Unternehmens weiter zur Verfügung steht bzw. für die Dateien des Kunden weiter Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Bei Sperrung der Präsenz wegen Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 fällig. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Ankündigung (schriftlich oder per E-Mail - ausreichend ist die Absendung an die letzte vom Kunden mitgeteilte Adresse beziehungsweise E-Mail-Adresse oder Faxnummer) und Fristsetzung von 6 Werktagen zu sperren, sofern der Kunde sich weiterhin in Verzug befindet. Erfolgt eine erneute Freischaltung des Zugangs, so erhebt unser Unternehmen dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 €. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten ist unser Unternehmen dazu berechtigt, Hostings, Email-Accounts und sonstige gebührenpflichtige Leistungen wie Domains zu sperren bzw. respektive zu löschen. Verlangt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Übertragung / Sicherung der vorhandenen Daten, so können auch Daten gelöscht werden; an den Daten steht unserem Unternehmen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 8 Hard- und Software
Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von Software oder Hardware keine Eigentumsrechte. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an den Betrieb der Hard- / Software im Rechenzentrum. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere zu übertragen.
§ 9 Preisänderung
Unser Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Preise maximal einmal jährlich zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Für die Versendung der Änderungsmitteilung ist es ausreichend, dass diese an die letzte bekannte Anschrift beziehungsweise E-Mail-Adresse des Kunden erfolgt. Unser Unternehmen wird den Kunden in der Erhöhungsmitteilung auf die rechtlichen Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Erhöhung widerspricht, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen frühestens zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre.
§ 10 Überschreitung des Datentransfervolumens
Für den Fall, dass das auf den entsprechenden Tarif des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats - die in der Tarifübersicht oder im Vertrag vorgesehene Höchstmenge - übersteigt, ist unser Unternehmen berechtigt, dem Kunden den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem ausgewiesenen Preis entsprechend unserer aktuellen Preistabelle für jedes angefangenen GB zu berechnen. Das Datentransfervolumen setzt sich beim Webhosting zusammen aus Mail-, FTP-, Webseiten- (http) und RealAudio/Video-Traffic. Beim Serverhosting und Serverhousing ergibt sich das Datentransfervolumen aus sämtlichem Datenverkehr. Für den Fall, dass das Datentransfervolumen überschritten wird, ist unser Unternehmen ferner berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (in der Regel 3 Monatsgebühren).
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung sowie Rechtsfolgen
Der Vertrag zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus dem vertraglich vereinbarten Tarif, dem Vertragsformular oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.
Der Vertrag beginnt am 1. des Monats nach Vertragsabschluss. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit zwischen uns nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Wurde zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsablauf. Erfolgt von keiner Seite eine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die selbe Länge. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages durch unser Unternehmen liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Kunden.
§ 13 Rechte und Pflichten hinsichtlich Domains
Soweit mit dem Kunden auch die Bereitstellung und / oder Pflege von Internet-Domains vereinbart ist, wird unser Unternehmen gegenüber der DENIC, Core oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch unser Unternehmen.
Wir weisen den Kunden darauf hin, dass unser Unternehmen auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss hat, weshalb wir auch keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von unserem Unternehmen möglicherweise vergebenen Subdomains.
Ferner weisen wir den Kunden darauf hin, dass es bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz bei einem anderen Provider zu einem mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen kann. Soweit sich dieser Ausfall aufgrund der technischen Möglichkeiten in vertretbarem Rahmen hält, haftet unser Unternehmen hierfür nicht, maximal jedoch nur im Rahmen der vertraglichen Regelung und der Haftungsbeschränkungen aus diesen Vertragsbedingungen.
Soweit der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er unser Unternehmen hiervon unverzüglich unterrichten.
Unser Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Dateien des Kunden auf einem anderen Speicherbereich abzulegen und die IP-Adresse entsprechend zu ändern, ohne das dem Kunden daraus Nachteile für den vertragsgemäßen Zugang zu seinen Daten entstehen.
Die Vertragslaufzeit für Domains beträgt - sollte bei Domainbestellungen nichts anderes vereinbart worden sein - 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate.
§ 14 E-Mail-Dienste
Soweit zwischen dem Kunden und uns Leistungen E-Mails betreffend vereinbart sind, behält sich unser Unternehmen vor, für den Kunden eingegangene E-Mails und persönliche Nachrichten 60 Tage nach Eingang zu löschen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) oder Nachrichten mit kommerzieller Werbung über den Account des Kunden nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Empfängers zulässig ist. Die Versendung von Spam-Mails ist nicht zulässig. Sollte es diesbezüglich Beanstandungen von Dritten / Empfängern geben oder droht unsere Unternehmen durch Dritte / Empfänger in Anspruch genommen zu werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zustimmung oder das Einverständnis des Empfängers nachzuweisen.
Bei Zuwiderhandlung und / oder Wiederholungsgefahr gegen die vorgenannte Regelung steht unserem Unternehmen das Recht zu, den Account des Kunden vorläufig - mindestens bis zur abschließenden Regelung der Angelegenheit - zu sperren und bei erheblichen und nachhaltigen Verstößen das Vertragsverhältnis außerordentlich und gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen.
Unser Unternehmen nutzt technische Möglichkeiten, um den Linienverkehr, soweit diese unter unserer Server geleitet wird, sicher weiterzuleiten. Eine Haftung für die rechtzeitige oder tatsächliche Zustellung und Weiterleitung von elektronischer Post wird jedoch nicht übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor; im übrigen gilt I § 5.
§ 15 Suchmaschineneinträge
Soweit dies gesondert vertraglich vereinbart ist, erfolgt durch unser Unternehmen auch eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von uns festgelegten Auswahl von Suchmaschinen. Unser Unternehmen erbringt diese Leistungen nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen zu übernehmen, da lediglich der jeweilige Betreiber der Suchmaschine über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheiden kann.
Der Kunde wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. Für die für die Anmeldung erforderlichen Daten hat der Kunde die alleinige Verantwortung.
§ 16 Regelungen zum Datenschutz
Unser Unternehmen speichert persönliche Informationen, die das Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) des Kunden betreffen (beispielsweise Zeitpunkt und Anzahl sowie Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Uploads und Downloads etc.), soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich sind; hierfür erteilt der Kunde sein Einverständnis.
Soweit der Kunde dies verlangt, wird unser Unternehmen dem Kunden jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Unser Unternehmen wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten, es sei denn, dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet wären.
Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netze, wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann und das unser Unternehmen beziehungsweise dessen Mitarbeiter die auf dem Webserver gespeicherte Daten des Kunden aus technischer Sicht einsehen können: auch andere Nutzer des Internets sind gegebenenfalls technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren; hierfür wird eine Haftung unseres Unternehmens ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
Wir bietet Dienstleistungen aller Art aus den Bereichen Hosting - Dienste, Serverhousing, Domainverwaltung und für E-Mail-Dienste und vergleichbare Leistungen an und stellen diese Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit.
Der Kunde ist für eventuell erforderliche Soft- und Hardwareinstallationen in seiner Soft- und Hardwareumgebung selbst verantwortlich; wir führen nur Dienstleistungen beim Kunden vor Ort durch, wenn dies vorher vertraglich festgehalten wurde.
Unser Unternehmen installiert die zur Nutzung der Dienste erforderliche Software auf den Servern von uns. Unser Unternehmen zeigt dem Kunden nach fertig gestellter Installation die Betriebsbereitschaft des jeweiligen Dienstes durch Übermittlung der Zugangsdaten an. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 6 Tagen die Abnahme der fehlerfreien Installation zu erklären oder etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 6 Tagen trotz fehlerfreier Softwareinstallation keine Erklärung des Kunden, so gilt die Abnahme als erteilt.
Unser Unternehmen behält sich vor, Seiten und Inhalte, die rechtlich bzw. inhaltlich bedenklich erscheinen,zu löschen. Unser Unternehmen wird selbstverständlich den Kunden von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten / Inhalte unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, soweit von Dritten Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen geltend gemacht werden, auf unseren Webservern Seiten beziehungsweise Inhalte zu ändern oder zu löschen, da diese angeblich fremde Rechte verletzen.
Unser Unternehmen ist ferner berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Wir werden selbstverständlich unseren Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, werden wir entscheiden, ob die betroffenen Webseiten / Inhalte Dritten wieder verfügbar gemacht werden können. Ferner ist unser Unternehmen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Über Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, die zur Behebung von Störungen oder zur Einführung von Neuerungen erforderlich sind, informiert unser Unternehmen den Kunden mindestens 24 Stunden vorher.
§ 2 Rechte und Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich solche Inhalten zum Abruf bereit zu halten oder zu versenden, die nicht gegen gesetzliche und / oder vertraglichen Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für pornografische und erotische Inhalte, soweit sie entwicklungsbeeinträchtigend i. S. d. Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind sowie für Gewaltdarstellungen und rassistische Inhalte. Von diesem Verbot werden auch Inhalte umfasst, welche über vom Nutzer gesetzte Links zu erreichen sind. Untersagt ist darüber hinaus die Verwendung anstößiger Inhalte, doppeldeutiger Bezeichnungen und anderweitiger Darstellungen, deren Rechtswidrigkeit vermutet, aber nicht abschließend festgestellt werden kann. Unser Unternehmen ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
Der Kunde ist verpflichtet, Werbung auf elektronischem Wege, insbesondere E-Mail-Werbung, nicht ohne Einwilligung des Empfängers zu versenden und eine gültige Adresse beziehungsweise Absenderkennung anzugeben, an die jederzeit eine Aufforderung zur Einstellung des Versendes gerichtet werden kann.
Sollte der Kunden wegen des Bereithaltens oder Versendens rechtswidriger oder die Rechte Dritter verletzender Inhalte in Anspruch genommen werden, so ist er verpflichtet, unser Unternehmen unverzüglich hierüber zu informieren und freizustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung stimmt der Kunde der Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 zu. Außerdem ist unser Unternehmen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Soweit dem Kunden zur Nutzung der Leistungen Passwörter übermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese streng geheim zu halten und unser Unternehmen unverzüglich zu informieren, sobald er von der unberechtigten Nutzung des Passwortes durch Dritte Kenntnis erlangt. Der Kunde ist uneingeschränkt verantwortlich für jegliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten durchgeführt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung und Abrechnung erforderlichen Daten richtig und vollständig zu übermitteln und jede Änderung dieser Daten unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, stets seine aktuelle Anschrift sowie eine aktuelle E-Mail - Adresse zu übermitteln.
Der Kunde hat mindestens wöchentlich aktuelle Sicherheitskopien von seinen Daten anzufertigen; von wichtigen Daten täglich.
Die Untervermietung des durch uns überlassenen Speicherplatzes an Dritte ist nur mit entsprechender Genehmigung durch uns erlaubt.
Der Kunde ist bei der Gestaltung seiner Seiten / seines Speicherplatzes hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Wir behalten uns allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver oder den Server von uns übermäßig stark belasten.
Soweit unser Kunde einen geschäftsmäßig genutzten Internetauftritt unterhält, ist er verpflichtet, die Mindestangaben entsprechend § 6 TDG in seine Internetpräsenz aufzunehmen.
Soweit der Kunde gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag als auch gesetzliche oder vertragliche Pflichten Dritten verstößt und diesbezüglich auch unser Unternehmen in Anspruch genommen wird, ist unser Unternehmen berechtigt, seine Leistungen gegenüber dem Kunden zurückzuhalten und vom Kunden im Hinblick auf alle geltend gemachte Ansprüche wie auch Rechtsverfolgungskosten Freistellung - auch als Vorschuss - geltend zu machen.
§ 3 Weitere Besonderheiten zur Haftung
Unser Unternehmen haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden und Folgeschäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Dienste und Internetseiten sowie den darin enthaltenen Informationen verursacht wurden, unabhängig davon, wie und wodurch diese verursacht wurden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen seitens des Internetnutzers nachgewiesen werden kann, dass die genannten Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von uns, unseren Angestellten und Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
Grundsätzlich haftet der Nutzer für jede durch sein Verschulden ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Hosting -Umgebung. Insbesondere ist er im Falle eines Missbrauches seiner Hosting -Umgebung verpflichtet, unser Unternehmen von allen Ansprüchen, die Dritte aufgrund des Missbrauches gegenüber uns geltend machen, freizustellen. Zudem ist er verpflichtet, uns bei Vorliegen des begründeten Verdachtes eines Missbrauches seines Kontos umgehend darüber zu informieren.
Die über unsere Internetseiten und Hosting - Servern zur Verfügung gestellten Dienste und verbreiteten Daten und Informationen werden als solche ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr, gleich welcher Art, zur Verfügung gestellt. Insbesondere kann keine Gewähr für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen der (sowohl eigener als auch fremder) Autoren, der Link-Verweise und insbesondere der Informationen der erwiesenen Internetseiten der Drittanbieter (inklusive Rechtmäßigkeit des Inhaltes) übernommen werden.
Darüber hinaus übernehmen wir keine Gewähr und Haftung dafür, dass die Rechner oder sonstigen technischen Geräte des Nutzers schad- und virenfrei bleiben. Es obliegt dem Nutzer dieser Dienste und der dazugehörigen Internetseiten, alle gebotenen Maßnahmen zum Schutz seiner eigenen Daten und / oder Software vor Befall mit eventuellen, im Internet zirkulierenden Viren zu treffen.
Unser Unternehmen gewährleistet die Verfügbarkeit der Hosting - Leistungen nur in dem Maße, wie diese nicht auf Leistungen Dritter beruhen, die keine Erfüllungsgehilfen sind. Im Falle fehlerhafter oder unterbrochener Übertragungswege Dritter oder fehlerhafter Server Dritter wird die störungsfreie Nutzung der Leistungen nicht gewährleistet.
Unser Unternehmen haftet ferner nicht für den Fall, dass der Zugang zu unseren Hosting - Servern aus Gründen unterbrochen wird, welche von uns nicht zu vertreten sind.
§ 4 Weitere Rechte und Pflichten von unserem Unternehmen
Unserem Unternehmen ist es gestattet, unsere Server und Hardware sowie Software immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten und entsprechend auch Software-Updates sowie Sicherheitsupdates wie auch die Verwendung üblicher Sicherheitssoftware vorzunehmen.
Wir führen grundsätzlich keine Überprüfung der öffentlich verbreiteten Inhalte und Äußerungen von Nutzern vor ihrer Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung durch.
Bei einem Verstoß gegen diese AGB oder dem begründeten Verdacht eines Verstoßes durch einen Nutzer ist unser Unternehmen berechtigt, den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen und gegebenenfalls die von ihm verwendeten bzw. an ihn adressierten Inhalte unverzüglich zu löschen. Wir werden dem Nutzer vor Ausschluss eine entsprechende Warnung mit angemessener Fristsetzung zusenden, es sei denn der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass für uns eine Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zumutbar ist. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn uns selbst wirtschaftlich oder rechtliche Nachteile drohen.
Wir sind zudem berechtigt, die Zugangsberechtigung eines Nutzers, ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern der Nutzer:
- bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben gemacht hat;
- eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen verletzt hat
- oder es unterlassen hat, seine Zugangsdaten ausreichend gegen Missbrauch Dritter zu schützen;
- unsere Dienste widerrechtlich und / oder missbräuchlich nutzt.
§ 5 Support
Die Erbringung von technischem Support durch unser Unternehmen unterliegt einer besonderen Vereinbarung, die nicht Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist. Liegt keine Supportvereinbarung vor, so wird die Behebung von Störungen im Auftrag des Kunden auf Basis der jeweils geltenden Stundensätze in Rechnung gestellt, sofern die Störung nicht durch unser Unternehmen verschuldet war.
§ 6 Datensicherheit
Unser Unternehmen sichert sämtliche Daten entsprechend dem aktuellen Stand der Technik, wobei unser Unternehmen berechtigt ist, die Datensicherung auf die nach seiner Einschätzung wesentlichen Daten zu beschränken. Die Datensicherung durch unser Unternehmen befreit den Kunden nicht von einer eigenen, täglichen Datensicherungspflicht; der Kunde ist verpflichtet, seine Daten täglich nach dem aktuellen Stand der Technik zu sichern.
Unser Unternehmen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne ausdrückliche Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind (Bestandsdaten).
Soweit Daten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie maximal bis drei Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Eine darüber hinausgehende Speicherung findet nur statt, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.
Unser Unternehmen behält sich vor für einzelne Dienste zusätzliche Authentifizierungsregeln zu definieren. Diese werden dem Nutzer entsprechend mitgeteilt.
Soweit eine Datensicherung Vertragsbestandteil ist, wird diese Datensicherung immer in den Nachtstunden durchgeführt. Es werden die Daten gesichert, soweit sich diese sichern lassen. Die Datensicherung wird längstens 7 Tage aufbewahrt, danach wird sie vernichtet.
§ 7 Zahlung und Abrechnung / Rechte bei Zahlungsverzug des Kunden
Zahlungen sind ab Vertragsbeginn im Voraus mindestens 3 Werktage vor Beginn der Abrechnungszeiträume zu leisten. Die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus den Tarifbeschreibungen / Preislisten. Rumpfmonate zu Vertragsbeginn oder ggf. auch im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung werden anteilig abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nach unserer Wahl durch Bereitstellung oder Übersendung der Rechnung in elektronischer Form. Wünscht der Kunde die Übersendung einer schriftlichen Rechnung, so fällt eine Rechnungspauschale in Höhe von 3 € pro übersandter Rechnung an. Für zusätzliche Leistungen wie beispielsweise zusätzlichen Speicherplatz oder zusätzliche E-Mail-Adressen, gilt der gleiche Abrechnungszeitraum wie der dazugehörige Tarif.
Grundsätzlich werden die fälligen Beträge 3 Werktage vor Beginn des Abrechnungszeitraums per Lastschrift eingezogen. Erfolgt die Zahlung nicht per Lastschrift oder nicht fristgerecht, wird ein Aufpreis in Höhe von 5 % auf die Nettorechnungssumme berechnet. Bei Zahlung per Scheck ist ein Aufpreis von 10,00 € zu zahlen. Unser Unternehmen ist berechtigt, nach zweimaliger Nichteinlösung von Lastschriften eine Überweisung der Forderung zuzüglich 5 % Überweisungsgebühr auf die Nettorechnungssumme vor Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums mindestens für einen Abrechnungszeitraum von 3 Monaten zu verlangen.
Für jede Rücklastschrift ist der Kunde verpflichtet, eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € und für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € zu entrichten; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens / Schadens bleibt vorbehalten.
Soweit unser Kunde mit seinen Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere jedoch mit der Zahlung des Entgeltes in Höhe von mindestens 2 Monaten oder mindestens in Höhe von 80,00 € in Verzug gerät (dies gilt auch für den Fall, das eine Lastschrift nicht eingelöst wird),ist unser Unternehmen berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden nach Ankündigung in Textform an die letzte bekannte Adresse oder E-Mail-Adresse und unter Hinweis auf die damit verbundenen Folgen mit einer Frist von 6 Werktagen zu sperren.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die Sperrung der Präsenz solange aufrecht zu erhalten, bis sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung (auch außergerichtliche Mahnkosten wie beispielsweise außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und weitere Verfahrenskosten sowie die Bearbeitungsgebühr wegen Sperrung) vollständig bezahlt sind. Bei Sperrung der Domain/Präsenz haftet unser Unternehmen nicht für Schäden, die durch die Sperrung beim Kunden eintreten. Ist die Sperrung zu Unrecht oder zu früh erfolgt, haftet unser Unternehmen nur im Rahmen der Haftungsbeschränkungen des Vertrages beziehungsweise diese Vertragsbedingungen. Der Kunde hat unser Unternehmen unverzüglich von einer unberechtigten Sperrung zu informieren.
Ferner ist unser Unternehmen berechtigt, in diesem Fall die Rückübertragung der Domain nach Ablauf von 5 Wochen seit Beginn des Zahlungsverzugs bei .de Domains an die DENIC zu beantragen. Es gilt dann die DENIC Direktpreisliste. Bei anderen Top-Level-Domains ist unser Unternehmen berechtigt, die Löschung bzw. das Auslaufen der Domain zu beantragen bzw. die Rechnungslegung direkt an den Kunden zu veranlassen. Klargestellt wird, dass die Sperrung der Internetpräsenz keine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses darstellt, sondern lediglich die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts erfolgt mit der Rechtsfolge, dass bei der Sperrung der Präsenz bzw. Domain auch weiterhin die monatlichen volumenunabhängigen Grundgebühren anfallen, da die Leistung unseres Unternehmens weiter zur Verfügung steht bzw. für die Dateien des Kunden weiter Speicherplatz zur Verfügung gestellt wird. Bei Sperrung der Präsenz wegen Zahlungsverzug ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 12,00 fällig. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug ist unser Unternehmen berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Ankündigung (schriftlich oder per E-Mail - ausreichend ist die Absendung an die letzte vom Kunden mitgeteilte Adresse beziehungsweise E-Mail-Adresse oder Faxnummer) und Fristsetzung von 6 Werktagen zu sperren, sofern der Kunde sich weiterhin in Verzug befindet. Erfolgt eine erneute Freischaltung des Zugangs, so erhebt unser Unternehmen dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 €. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten ist unser Unternehmen dazu berechtigt, Hostings, Email-Accounts und sonstige gebührenpflichtige Leistungen wie Domains zu sperren bzw. respektive zu löschen. Verlangt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Übertragung / Sicherung der vorhandenen Daten, so können auch Daten gelöscht werden; an den Daten steht unserem Unternehmen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 8 Hard- und Software
Der Kunde erwirbt bei einer Bereitstellung von Software oder Hardware keine Eigentumsrechte. An der Betriebs- und Anwendungssoftware wird dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht ist gebunden an den Betrieb der Hard- / Software im Rechenzentrum. Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm eingeräumte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht auf Dritte oder andere zu übertragen.
§ 9 Preisänderung
Unser Unternehmen ist berechtigt, die vereinbarten Preise maximal einmal jährlich zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Für die Versendung der Änderungsmitteilung ist es ausreichend, dass diese an die letzte bekannte Anschrift beziehungsweise E-Mail-Adresse des Kunden erfolgt. Unser Unternehmen wird den Kunden in der Erhöhungsmitteilung auf die rechtlichen Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Erhöhung widerspricht, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen frühestens zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam geworden wäre.
§ 10 Überschreitung des Datentransfervolumens
Für den Fall, dass das auf den entsprechenden Tarif des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats - die in der Tarifübersicht oder im Vertrag vorgesehene Höchstmenge - übersteigt, ist unser Unternehmen berechtigt, dem Kunden den über das vertraglich eingeräumte Volumen hinausgehenden Datentransfer gesondert zu einem ausgewiesenen Preis entsprechend unserer aktuellen Preistabelle für jedes angefangenen GB zu berechnen. Das Datentransfervolumen setzt sich beim Webhosting zusammen aus Mail-, FTP-, Webseiten- (http) und RealAudio/Video-Traffic. Beim Serverhosting und Serverhousing ergibt sich das Datentransfervolumen aus sämtlichem Datenverkehr. Für den Fall, dass das Datentransfervolumen überschritten wird, ist unser Unternehmen ferner berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen (in der Regel 3 Monatsgebühren).
§ 12 Vertragsdauer und Kündigung sowie Rechtsfolgen
Der Vertrag zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit sich aus dem vertraglich vereinbarten Tarif, dem Vertragsformular oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.
Der Vertrag beginnt am 1. des Monats nach Vertragsabschluss. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit zwischen uns nicht eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Wurde zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Vertragsablauf. Erfolgt von keiner Seite eine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um die selbe Länge. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages durch unser Unternehmen liegt insbesondere dann vor, wenn durch den Kunden.
- Verletzungen strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen,
- ein nachhaltiger Verstoß gegen Regelungen des Vertrages und dieser Vertragsbedingungen vorliegt wie z. B. Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert oder für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung,
- die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch unser Unternehmen,
- eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für unser Unternehmen dadurch unzumutbar wird, unsere Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen,
- bei Insolvenz oder Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Kunden bzw. bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
§ 13 Rechte und Pflichten hinsichtlich Domains
Soweit mit dem Kunden auch die Bereitstellung und / oder Pflege von Internet-Domains vereinbart ist, wird unser Unternehmen gegenüber der DENIC, Core oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet, nicht jedoch unser Unternehmen.
Wir weisen den Kunden darauf hin, dass unser Unternehmen auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss hat, weshalb wir auch keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain von unserem Unternehmen möglicherweise vergebenen Subdomains.
Ferner weisen wir den Kunden darauf hin, dass es bei der Übernahme eines Namens mit bereits bestehender Internetpräsenz bei einem anderen Provider zu einem mehrtägigen Ausfall der Internetpräsenz kommen kann. Soweit sich dieser Ausfall aufgrund der technischen Möglichkeiten in vertretbarem Rahmen hält, haftet unser Unternehmen hierfür nicht, maximal jedoch nur im Rahmen der vertraglichen Regelung und der Haftungsbeschränkungen aus diesen Vertragsbedingungen.
Soweit der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er unser Unternehmen hiervon unverzüglich unterrichten.
Unser Unternehmen ist jederzeit berechtigt, die Dateien des Kunden auf einem anderen Speicherbereich abzulegen und die IP-Adresse entsprechend zu ändern, ohne das dem Kunden daraus Nachteile für den vertragsgemäßen Zugang zu seinen Daten entstehen.
Die Vertragslaufzeit für Domains beträgt - sollte bei Domainbestellungen nichts anderes vereinbart worden sein - 12 Monate und verlängern sich um jeweils 12 Monate.
§ 14 E-Mail-Dienste
Soweit zwischen dem Kunden und uns Leistungen E-Mails betreffend vereinbart sind, behält sich unser Unternehmen vor, für den Kunden eingegangene E-Mails und persönliche Nachrichten 60 Tage nach Eingang zu löschen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) oder Nachrichten mit kommerzieller Werbung über den Account des Kunden nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Empfängers zulässig ist. Die Versendung von Spam-Mails ist nicht zulässig. Sollte es diesbezüglich Beanstandungen von Dritten / Empfängern geben oder droht unsere Unternehmen durch Dritte / Empfänger in Anspruch genommen zu werden, ist der Kunde verpflichtet, die Zustimmung oder das Einverständnis des Empfängers nachzuweisen.
Bei Zuwiderhandlung und / oder Wiederholungsgefahr gegen die vorgenannte Regelung steht unserem Unternehmen das Recht zu, den Account des Kunden vorläufig - mindestens bis zur abschließenden Regelung der Angelegenheit - zu sperren und bei erheblichen und nachhaltigen Verstößen das Vertragsverhältnis außerordentlich und gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen.
Unser Unternehmen nutzt technische Möglichkeiten, um den Linienverkehr, soweit diese unter unserer Server geleitet wird, sicher weiterzuleiten. Eine Haftung für die rechtzeitige oder tatsächliche Zustellung und Weiterleitung von elektronischer Post wird jedoch nicht übernommen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor; im übrigen gilt I § 5.
§ 15 Suchmaschineneinträge
Soweit dies gesondert vertraglich vereinbart ist, erfolgt durch unser Unternehmen auch eine Anmeldung der Internet-Präsenz bei einer von uns festgelegten Auswahl von Suchmaschinen. Unser Unternehmen erbringt diese Leistungen nach besten Möglichkeiten einer automatisierten Anmeldung, jedoch ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Internet-Präsenz in die betroffenen Suchmaschinen zu übernehmen, da lediglich der jeweilige Betreiber der Suchmaschine über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheiden kann.
Der Kunde wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind. Für die für die Anmeldung erforderlichen Daten hat der Kunde die alleinige Verantwortung.
§ 16 Regelungen zum Datenschutz
Unser Unternehmen speichert persönliche Informationen, die das Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) des Kunden betreffen (beispielsweise Zeitpunkt und Anzahl sowie Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Uploads und Downloads etc.), soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich sind; hierfür erteilt der Kunde sein Einverständnis.
Soweit der Kunde dies verlangt, wird unser Unternehmen dem Kunden jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Unser Unternehmen wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten, es sei denn, dass wir hierzu gesetzlich verpflichtet wären.
Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netze, wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann und das unser Unternehmen beziehungsweise dessen Mitarbeiter die auf dem Webserver gespeicherte Daten des Kunden aus technischer Sicht einsehen können: auch andere Nutzer des Internets sind gegebenenfalls technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren; hierfür wird eine Haftung unseres Unternehmens ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Sicherheit der vom Kunden ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
IV. Lizenzvereinbarung
Soweit zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen die Überlassung von Lizenzen für Software vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Soweit im Vertrag mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde bzw. sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, erhält der Kunde jeweils eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare unbefristete Lizenz für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Programme.
Unser Kunde ist verpflichtet, jeden autorisierten Endnutzer, der Zugang zu einem Exemplar der Software erhält, zu verpflichten, die Software nicht zu kopieren und sie nur im vertraglich vereinbarten zulässigen Umfang zu nutzen. Autorisierter Endnutzer ist jede Person, die als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer in den Betrieb des Kunden eingebunden ist (einschließlich Geschäftsführung).Der Kunde ist berechtigt, zwei Kopien der jeweiligen Software zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu fertigen. Weitere Kopien sind unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Kunden untersagt, den Quellcode der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software zu erzeugen bzw. durch Dritte erzeugen zu lassen sowie Dritten zur Kenntnis zu geben oder den Quellcode zu kopieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, es sei denn, dies erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens.
Unser Kunde erhält alle Unterlagen und Sachen zur Durchführung dieses Vertrages. Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie an Know-how behält sich unser Unternehmen vor. Jede Weitergabe an Dritte sowie jede nicht vertragsgemäße Nutzung sind nicht erlaubt.
Der Kunde bekommt - falls dies vertraglich vereinbart ist - eine Beschreibung der Software in ihren technischen Einzelheiten sowie Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten – nach Wahl unseres Unternehmens im PDF - Format, als Onlinehilfe oder als Dokumentation. Das Computerprogramm wird auf einem Datenträger (Diskette/CD-ROM/DVD) oder Online ausgeliefert.
Nach Ablauf des Lizenzvertrages geben sich die Vertragspartner alle Unterlagen und Sachen zurück, die sie im Rahmen dieses Vertrages vom Vertragspartner erhalten haben. Das gilt insoweit nicht, wie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Lizenznehmer löscht sämtliche Kopien.
§ 3 Schulung / Wartung
Soweit vertraglich nichts Besonderes geregelt ist, sind Schulungen nicht geschuldet. Soweit im Vertrag nichts Besonderes geregelt ist, sind auch Wartungen nicht geschuldet.
Soweit im Vertrag mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde bzw. sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, erhält der Kunde jeweils eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare unbefristete Lizenz für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Programme.
Unser Kunde ist verpflichtet, jeden autorisierten Endnutzer, der Zugang zu einem Exemplar der Software erhält, zu verpflichten, die Software nicht zu kopieren und sie nur im vertraglich vereinbarten zulässigen Umfang zu nutzen. Autorisierter Endnutzer ist jede Person, die als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer in den Betrieb des Kunden eingebunden ist (einschließlich Geschäftsführung).Der Kunde ist berechtigt, zwei Kopien der jeweiligen Software zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu fertigen. Weitere Kopien sind unzulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten zur Verfügung zu stellen. Es ist dem Kunden untersagt, den Quellcode der im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Software zu erzeugen bzw. durch Dritte erzeugen zu lassen sowie Dritten zur Kenntnis zu geben oder den Quellcode zu kopieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren, es sei denn, dies erfolgt mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens.
Unser Kunde erhält alle Unterlagen und Sachen zur Durchführung dieses Vertrages. Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie an Know-how behält sich unser Unternehmen vor. Jede Weitergabe an Dritte sowie jede nicht vertragsgemäße Nutzung sind nicht erlaubt.
Der Kunde bekommt - falls dies vertraglich vereinbart ist - eine Beschreibung der Software in ihren technischen Einzelheiten sowie Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten – nach Wahl unseres Unternehmens im PDF - Format, als Onlinehilfe oder als Dokumentation. Das Computerprogramm wird auf einem Datenträger (Diskette/CD-ROM/DVD) oder Online ausgeliefert.
Nach Ablauf des Lizenzvertrages geben sich die Vertragspartner alle Unterlagen und Sachen zurück, die sie im Rahmen dieses Vertrages vom Vertragspartner erhalten haben. Das gilt insoweit nicht, wie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Lizenznehmer löscht sämtliche Kopien.
§ 3 Schulung / Wartung
Soweit vertraglich nichts Besonderes geregelt ist, sind Schulungen nicht geschuldet. Soweit im Vertrag nichts Besonderes geregelt ist, sind auch Wartungen nicht geschuldet.
V. Lieferung und Installation von Hardware sowie Software
Soweit zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen Leistungen für die Lieferung von Hardware und/ oder Software (Standartoftware) sowie deren Installation vereinbart wurde, gelten nachfolgende besondere Bedingungen.
§ 1 Vertragsbestandteile / Leistungsänderungen
Der genaue Umfang der Leistungen unseres Unternehmens ergibt sich aus unserem Angebot verbunden mit den von uns geführten Verhandlungsprotokollen und im Auftrag unseres Kunden. Grundlage der für die Leistungserbringung unseres Unternehmens ist daneben der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird unser Unternehmen auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten- diese Leistungen sind nicht mit Vertragsbestandteil.
Im Rahmen der Hardwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Hardware zum Kunden, den Anschluss an das EDV-System des Kunden sowie den Probelauf. Soweit nichts anderes vereinbart ist umfasst unserer Leistung nicht die Einbindung der Hardware in die bestehende EDV (beispielsweise das bestehende Netzwerk) des Kunden sowie die Anpassung der Hardware an die vorhandene EDV des Kunden. Diese Leistungen wären gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Im Rahmen der Softwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Software zum Kunden und deren Installation auf den im Vertrag vereinbarten Arbeitsstationen / Servern etc, nicht jedoch Leistungen, welche über die Standardinstallation hinausgehen. Soweit der Kunde eine Anpassung der zu installierenden Software an seine bestehenden Bedürfnisse, die individuelle Einrichtung sowie die vorhandene EDV-Anlage beziehungsweise das bestehende Netzwerk wünscht, sind diese Leistungen besonders zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen / Materialien nach billigen Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten und das Ergebnis unserer Leistungen technisch vergleichbar ist.
Leistungen durch unser Unternehmen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei uns gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim Kunden üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in unseren Leistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzlich zu vergüten sind weiterhin Leistungen, welche über die standardisierte Installation der Hardware und Software hinausgehen (beispielsweise Aufwand aufgrund individueller Kundenwünsche, welche im Vertrag nicht bereits miterfasst sind).
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, welche nach dem Vertrag nicht von unserem Unternehmen zu erbringen, jedoch für die Erbringung der Leistungen notwendig sind.
Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch unser Unternehmen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Dies betrifft auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten.
Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von unserem Unternehmen zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von uns geforderten Form zur Verfügung und unterstützt uns auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von unserem Unternehmen für den Kunden zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit unserem Unternehmen hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von unserem Unternehmen enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter etc. vertraulich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass unser Unternehmen in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter unseres Unternehmens beziehungsweise die von uns beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder im vorgesehenen Umfang, gelten die von unserem Unternehmen erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgerecht erbracht. Soweit zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden Fristen vereinbart wurden verlängern sich Fristen bei fehlender Mitwirkung des Kunden angemessen. Falls durch eine fehlende Mitwirkung unseres Kunden ein zeitlicher oder personeller Mehraufwand erforderlich wird, ist dieser vom Kunden zu entgelten.
Der genaue Umfang der Leistungen unseres Unternehmens ergibt sich aus unserem Angebot verbunden mit den von uns geführten Verhandlungsprotokollen und im Auftrag unseres Kunden. Grundlage der für die Leistungserbringung unseres Unternehmens ist daneben der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird unser Unternehmen auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten- diese Leistungen sind nicht mit Vertragsbestandteil.
Im Rahmen der Hardwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Hardware zum Kunden, den Anschluss an das EDV-System des Kunden sowie den Probelauf. Soweit nichts anderes vereinbart ist umfasst unserer Leistung nicht die Einbindung der Hardware in die bestehende EDV (beispielsweise das bestehende Netzwerk) des Kunden sowie die Anpassung der Hardware an die vorhandene EDV des Kunden. Diese Leistungen wären gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Im Rahmen der Softwareinstallation beinhalten unsere vom Vertrag umfassten Leistungen die Lieferung der vom Kunden bestellten Software zum Kunden und deren Installation auf den im Vertrag vereinbarten Arbeitsstationen / Servern etc, nicht jedoch Leistungen, welche über die Standardinstallation hinausgehen. Soweit der Kunde eine Anpassung der zu installierenden Software an seine bestehenden Bedürfnisse, die individuelle Einrichtung sowie die vorhandene EDV-Anlage beziehungsweise das bestehende Netzwerk wünscht, sind diese Leistungen besonders zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Unser Unternehmen ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen / Materialien nach billigen Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten und das Ergebnis unserer Leistungen technisch vergleichbar ist.
Leistungen durch unser Unternehmen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei uns gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim Kunden üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in unseren Leistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzlich zu vergüten sind weiterhin Leistungen, welche über die standardisierte Installation der Hardware und Software hinausgehen (beispielsweise Aufwand aufgrund individueller Kundenwünsche, welche im Vertrag nicht bereits miterfasst sind).
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, welche nach dem Vertrag nicht von unserem Unternehmen zu erbringen, jedoch für die Erbringung der Leistungen notwendig sind.
Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch unser Unternehmen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde ist für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Dies betrifft auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten.
Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von unserem Unternehmen zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von uns geforderten Form zur Verfügung und unterstützt uns auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von unserem Unternehmen für den Kunden zu erbringenden Leistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit unserem Unternehmen hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von unserem Unternehmen enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter etc. vertraulich zu behandeln.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht zu erbringen, dass unser Unternehmen in der Erbringung der Leistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter unseres Unternehmens beziehungsweise die von uns beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder im vorgesehenen Umfang, gelten die von unserem Unternehmen erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragsgerecht erbracht. Soweit zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden Fristen vereinbart wurden verlängern sich Fristen bei fehlender Mitwirkung des Kunden angemessen. Falls durch eine fehlende Mitwirkung unseres Kunden ein zeitlicher oder personeller Mehraufwand erforderlich wird, ist dieser vom Kunden zu entgelten.








